Kurzinformation zum Überblick
Die Nachprüfung kann ablegen, wer in den Jahrgangsstufen 7-9 der Realschule, bzw. 6-9 des Gymnasiums höchstens einmal Note 6 (außer Deutsch) oder zweimal Note 5 in den Vorrückungsfächern erzielt hat. Die Erziehungsberechtigten müssen einen Antrag stellen.
Schulrechtliche Situation
Die Nachprüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Nicht zugelassen sind Schüler mit Note 6 in Deutsch und Wiederholungsschüler der betreffenden Klasse. Der Schulleiter stellt das Bestehen und damit das Vorrücken fest, sofern in der Nachprüfung Noten erzielt wurden, mit denen Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen.
Das bedeutet, dass das Ergebnis der Nachprüfung die Jahrgangsnote des Abschlusszeugnisses im jeweiligen Fach ersetzt.
Der Antrag der Erziehungsberechtigten muss spätestens am dritten Werktag nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen. Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und hat in jedem Fach etwa den Umfang einer Schulaufgabe.
Wenn Schüler an einer anderen Schulart die betreffende Jahrgangsstufe bereits einmal besucht haben, entscheidet die Lehrerkonferenz, ob sie zur Nachprüfung zugelassen werden.
Verlaufserfahrungen
Ohne professionelle Unterstützung ist ein erfolgreiches Bestehen der Nachprüfung äußerst schwierig. Die Erfolgsquoten liegen in der Regel unter 30%.
Auch ist darauf zu achten, dass der Erfolg nachhaltig ist, also der Schüler bei Bestehen auch in der nächsten Jahrgangsstufe erfolgreich ist.
Die Erfahrung zeigt, das das Schwierigkeitsniveau der Nachprüfung häufig deutlich über dem einer normalen Schulaufgabe liegt.
Vorgehensweise
Die Pauk-Welt bietet Ihnen auf der Basis umfangreicher Erfahrungen eine intensive Vorbereitung. Entscheiden ist es, die Ferienzeit optimal auszunutzen und rechtzeitig – günstigenfalls bereits während der letzten Schulwochen – mit der Vorbereitung auf die Prüfungen zu beginnen. Hierzu gehören unter anderem ein intensives Beratungsgespräch mit Eltern und Schüler, intensiver, am Lehrplan und der Schwerpunktsetzung des prüfenden Lehrers orientierter Einzelunterricht und die Erstellung eines Lernplans für die häusliche Nachbereitung.
Je früher die Vorbereitung beginnt, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Lassen Sie sich daher frühzeitig unverbindlich beraten, sobald die Gefahr der Nichtversetzung akut wird.